Gesundheit(spolitik), Selbsthilfe und überhaupt
16 Jun
…sollte selbst nicht zu noch schlimmerem Mitteln der Selbstjustiz greifen. Michael Kirchner tritt auf seinem sonst durchaus niveauvollen Weblog gegen einen Bilderdieb an. Ohne Gerichtsverfahren ist er Ankläger, der auch gleich noch das vernichtende Urteil spricht. Dann ist er auch noch Vollstrecker. Und als der Geschädigte meint er sich das Recht herausnehmen zu dürfen, auch noch Ankläger sein.
Das darf doch wohl nicht wahr sein. Das ist ja sogar in den USA, die ich für unangenehm konservativ hinsichtlich ihrer Rechtskultur halte, nicht zulässig. Also noch einmal ganz klar: Der Artikel ist unter dem bisherigen Niveau des Blogs. Geschädigte haben sich auch an die rechtsstaatlichen Regeln zu halten, vor allem wenn sie jemandem vorwerfen, genau das nicht zu tun. Rache ist moralisch verwerflicher als postpubertärer Bilderklau. Wer lieber Rache übt und einen virtuellen Pranger aufmacht verwirkt m.E. das Recht auf moralischem Beistand für seine Beschwerde durch illegales Handeln.
Eine Antwort zu "Wer andern Rechtsbruch vorwirft …"
Danke für Deine Anregungen, auch wenn ich inhaltlich (zumindestens teilweise) eine andere Meinung habe.
Aber mit einem hast Du in jedem Fall recht: Rechtsstaatliche Grundsätze müssen für alle Beteiligten gelten.
Gruß Michael
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