Das günstigste stationäre Lesegerät kostet nach Herstellerangaben 344 Euro. Als Pauschale erhalten die Praxen in Nordrhein 430 Euro. Die Differenz von 86 Euro behält die Praxis.

Die ersten Anträge auf Erstattung der Kosten für eGK-Lesegeräte gehen ein

Da darf man schon fragen ob es sich um eine versteckte Subvention handelt oder die Verhandler der Gesetzlichen Krankenkassen schlicht nicht richtig mit Versichrtengeldern umgehen können.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar sieht Vorteile beim Einsatz der eGK: „Die derzeitige Versichertenkarte ist schlechter abgesichert als die eGK.“

So isses, aber das wird von den Fundamentalisten der Datenschutzfraktion genausowenig zur Kenntnis genommen werden wie die Notwendigkeit den Missbrauch des Gesundheitssystems endlich wirksam zu bekämpfen, damit nötige Leistungen weiter bezahlt werden können. Damit meine ich: wir brauchen Beitragspflicht für alle Einkommen, der Besitzer von Mietskasernen darf sich nicht mehr neben Millionenmieten beitragsfrei noch mit einem fingierten 400-Euro-Job alle Vorteile der GKV abgreifen, der 40-köpfige Verwandschaft des Imbissbudenbesitzers darf nicht mehr mit solchen Minijobs die ganze Familie absichern zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Und Ärztehopping gehört eben auch einmal gründlich aufgedeckt und dann unterbunden oder privat bezahlt.