Nach der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts dürfen Krankenkassen die Leistungen nicht auf die Wohnung eines Patienten begrenzen

Markus Kurth, MdB – Urteil: Häusliche Krankenpflege für Menschen mit Behinderung auch am Arbeitsplatz
Na endlich. Es ist traurig, dass Leistungen zunehmend eingeklagt werden müssen. Es gab eine Zeit als Kostenträger noch selber wussten wozu sie da sind.