Gesundheit(spolitik), Selbsthilfe und überhaupt
21 Nov
Das Hamburger Landgericht hatte die einstweilige Verfügung gegen T-Mobile schon am Montag erlassen. Darin wird T-Mobile unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro pro verkauftem Handy verboten, das iPhone mit 24-monatiger Vertragsbindung und Sim-Lock-Sperre anzubieten. Der Käufer muss jederzeit und kostenlos das Gerät entsperren können, so die Verfügung.
Aus Hamburg ist man in Sachen Internet und modernes Zeug ja nicht gerade die sinnvollsten Gerichtsentscheidungen gewöhnt, oft sträuben sich dem fachkundigen Publikum ob der Entscheidungen die Haare. Aber die Verfügung gegen den rosa Riesen dürfte auf Beifall stoßen, wenn auch der Antragsteller mit dem einen Finger auf die Telekom zeigt und dabei die mindestens drei Finger auf Vodafone übersieht. Haut Euch!
2 Antworten zu "Hamburger Gericht zu iPhone-Praktiken"
Naja das ist ja wohl keine Fehlentscheidung. Obwohl Vodafone mit falschen Karten spielt. Denn hätten sie den Zuschlag von Apple bekommen, hätten sie sich nicht daran gestörrt.
aber mal Hand auf’s Herz, wer kauft sich schon ein iPhone für 990€.
Ich nicht, aber es mag ja solche Leute geben. Jedenfalls kämpfe ich gerne für deren Recht das Geld zu verbrennen wie immer sie wollen.
Chique ist das Teil ja schon …
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