Das Hamburger Landgericht hatte die einstweilige Verfügung gegen T-Mobile schon am Montag erlassen. Darin wird T-Mobile unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro pro verkauftem Handy verboten, das iPhone mit 24-monatiger Vertragsbindung und Sim-Lock-Sperre anzubieten. Der Käufer muss jederzeit und kostenlos das Gerät entsperren können, so die Verfügung.

Der Kampf um das iPhone

Aus Hamburg ist man in Sachen Internet und modernes Zeug ja nicht gerade die sinnvollsten Gerichtsentscheidungen gewöhnt, oft sträuben sich dem fachkundigen Publikum ob der Entscheidungen die Haare. Aber die Verfügung gegen den rosa Riesen dürfte auf Beifall stoßen, wenn auch der Antragsteller mit dem einen Finger auf die Telekom zeigt und dabei die mindestens drei Finger auf Vodafone übersieht. Haut Euch!