Es gibt eine Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek. Stark verkürzt: jeder Beitrag im deutschen Internet ist vom Website-Betreiber dort “abzuliefern”. Das geht nicht, das ist Unsinn, die Bibliothek weiß nicht einmal wie sie das annehmen sollte. Aber die Bibliothek darf ein Ordnungswidrigkeitengeld festsetzen und eintreiben. «Im Ergebnis ist das Gesetz ein Skandal. Jeder Betreiber einer deutschen Internetseite wird über Nacht zum Delinquenten einer Ordnungswidrigkeit gemacht und hängt mittelfristig von der Gnade einer selbst heillos überforderten Institution ab.» Das Zitat aus dem BerlinBlawg mache ich mir zueigen, ich distanziere mich nicht. Ich hätte es noch drastischer ausgedrückt. Bei der Masse (Menge, nicht Qualität) dessen, was deutsche Ministerialbürokratie so über den Abgeordneten ausschüttet von denen wahrlich genug, aber nicht alle Juristen sind!) ist es kein Wunder, wenn die nicht mehr so ganz genau zu wissen scheinen, was sie tun.