Gesundheit(spolitik), Selbsthilfe und überhaupt
15 Aug
«Es würde eine unbegründete Besserstellung derjenigen Menschen erfolgen, die in stationären Einrichtungen leben, wenn einmalige Leistungen an diese gewährt würden, die andere Hilfesuchende nicht mehr erhalten können. Das System der Einmalbeihilfen muss also auch im stationären Bereich praktiziert werden. » (aus dem Rechtsgutachten eines Dr. Jonathan Fahlbusch im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 01.08.2006, der sich vor allem um die Interessen der überörtlichen Träger der Sozialhilfe kümmert (das bedeutet wohl insbesondere darum, wie man auf Kosten von Anstaltsbewohnern die öffentlichen Kassen entlasten kann). Insbesondere ging es darum zu untersuchen, ob die bisherige Weihnachtsbeihilfe für Anstaltsinsassen weiter gezahlt werden müsse. Angeblich wurde sie 2005 in 6 Bundesländern noch gezahlt, 9 Bundesländer hatten die Zahlung schon eingestellt. Es geht um einen Betrag von unter 40 EURO einmal jährlich.
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